|
Download des
Bebauungsplanentwurfes am Ende der Bekanntmachung!

Gemeinde
Möttingen
Öffentliche
Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Baadfeld II der Gemeinde Möttingen; hier:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der
Gemeinde Möttingen hat in seinen Sitzungen vom
08.03.2010 und 07.02.2011 beschlossen, für das Gebiet
„Baadfeld“, das wie folgt umgrenzt ist:
Ø
Im Norden:
vom Feldweg Fl.Nr. 184
Ø
Im Osten:
vom Baugebiet Baadfeld I und vom
Feldweg Fl.Nr. 191
Ø
Im Süden:
von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr.
445/2, 445, 446 und 446
Ø
Im Westen:
vom Grundstück Fl.Nr. 186
und folgende Grundstücke
umfasst: Flurnummern 187, 190/4, Teilfläche
191, Teilfläche 453, Teilfläche 446/1, Teilfläche 446,
Teilfläche 445 und Teilfläche 445/2,
einen qualifizierten
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Mit
der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes ist das
Architekturbüro Wipfler-Plan GmbH, In der Lach 11 a,
86720 Nördlingen, beauftragt worden.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie Begründung, Erläuterungsbericht
und Satzung, jeweils in der Fassung vom 07.02.2011,
können in der Zeit vom 04.03.2011 bis
einschließlich 08.04.2011 bei der
Gemeindeverwaltung Möttingen, Pfarrgasse 6, 86753
Möttingen, Zimmer 2, während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die
Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur
Äußerung gegeben. Anregungen und Bedenken können
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Möttingen, den 22.02.2011
Erwin Seiler, Erster
Bürgermeister
Download des Bebauungsplanentwurfes hier...
Download der Begründung hier...
Download des Umweltberichts hier...
|