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Download des
Bebauungsplanentwurfes am Ende der Bekanntmachung!

Gemeinde
Möttingen
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des
Planentwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Baadfeld II, sowie der Teiländerung des
Bebauungsplanes Baadfeld I, der Gemeinde Möttingen gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) und
Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der
Gemeinde Möttingen hat in seiner Sitzung vom 16.05.2011
beschlossen, für das Gebiet
„Baadfeld II“, das wie folgt umgrenzt ist:
Ø
Im Norden:
vom Feldweg Fl.Nr. 184
Ø
Im Osten:
vom Baugebiet Baadfeld I und vom
Feldweg Fl.Nr. 191
Ø
Im Süden:
von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr.
445/2, 445, 446 und 446
Ø
Im Westen:
vom Grundstück Fl.Nr. 186
und folgende Grundstücke
umfasst: Flurnummern 187, 190/4, Teilfläche
191, Teilfläche 453, Teilfläche 446/1, Teilfläche 446,
Teilfläche 445, Teilfläche 445/2, Teilfläche 190/30,
und für die Teiländerung
des Bebauungsplanes „Baadfeld I“, die folgende
Grundstücke umfasst: Flurnummern Teilfläche 190/4,
Teilfläche 190/30 und Teilfläche 453,
einen qualifizierten
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Ein
Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Architekturbüro
Wipfler-Plan GmbH, In der Lach 11 a, 86720 Nördlingen.
Der Planentwurf einschließlich Begründung und
Umweltbericht wurde am 16.05.2011 vom Gemeinderat der
Gemeinde Möttingen gebilligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, liegt
in der Zeit vom
09.06.2011 bis
einschließlich 13.07.2011
bei der
Gemeindeverwaltung Möttingen, Pfarrgasse 6, 86753
Möttingen, Zimmer 2, während der üblichen
Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die
Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur
Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können
Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die den Eingriff
kompensierenden Ausgleichfläche wird außerhalb des
Bebauungsplanes auf einer Teilfläche des Grundstückes
Fl.Nr. 521, Gemarkung Appetshofen, ausgewiesen.
Umweltbezogene
Informationen sind zu den Auswirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie
Kultur und Sachgüter verfügbar.
Es wird darauf
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan
unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach §
47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
werden können.
Möttingen, den 31.05.2011
Erwin Seiler, Erster
Bürgermeister
Download des Bebauungsplanentwurfes hier...
Download der Begründung
und des Umweltberichtes hier...
Download Beteiligungsvordruck Träger öffentlicher
Belange hier...
Download Beschlussbuch Nr. 06/2011 hier...
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