Der Gemeinderat
Möttingen hat in seiner letzten Sitzung am 08.02.2010 über die
Genehmigung von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Möttingen verhandelt.
Bürgermeister Seiler
begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt die zahlreich anwesenden
Möttinger Bürger und den Vertreter der Presse, Herrn Benninger.
Die Behandlung des Themas im Gemeinderat war notwenig geworden, da
mehrere Anträge auf Errichtung von Freiflächen- fotovoltaikanlagen
im Gemeindebereich eingegangen waren. Bürgermeister Seiler
erläuterte dem Gemeinderat die Voraussetzungen für den Bau von
Freiflächenfotovoltaikanlagen anhand der Richtlinien des
Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 19. November 2009. So
sind für den Bau z.B. ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan und die
Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Auch auf die im
gesamten Gemeindebereich Möttingen vermuteten Bodendenkmäler muss
Rücksicht genommen werden. Von der Gemeindeverwaltung wurden
Erkundigungen in mehreren anderen Gemeinden eingeholt und es
konnte festgestellt werden, dass Anträge auf Freiflächenanlagen
sehr unterschiedlich behandelt werden. Einige Gemeinden lassen nur
einheimische Investoren zu, andere Gemeinden versuchen auswärtige
Investoren mit großen Anlagen anzusiedeln. Donauwörth, Harburg und
Monheim haben z.B. den Grundsatzbeschluss gefasst, keine
Freiflächenfotovoltaikanlagen zuzulassen. Im Gemeinderat
Möttingen, der es sich mit seiner Entscheidung nicht leicht
machte, waren verschiedene Ansichten vertreten, die auch sehr
ausführlich erörtert und diskutiert wurden.
Einige Räte waren der
Meinung, dass es im näheren Umfeld genug Anlagen gebe, die
erneuerbare Energien erzeugen. Sie verwiesen auf die verschiedenen
Biogasanlagen und die Stromerzeugung durch Fotovoltaikanlagen auf
den Dächern. Sie bezeichneten das Ries als etwas „Besonderes“ und
befürworteten die Erhaltung des „Geoparks Ries“ ohne
flächendeckende Fotovoltaikanlagen. Sie befürchteten insbesondere,
dass bei einer Genehmigung ein Präzedenzfall geschaffen werde, der
eine Flut einzelner Folgeanträge nach sich ziehen könnte.
Es tauchten z.B.
folgende Fragen auf: „Wann stoppt man die Genehmigung der
Anlagen? Wem genehmigt man eine Anlage ohne bestimmte Personen zu
bevorzugen? Wie sieht die Landschaft im Geopark Ries mit diesen
Bauwerken aus?“
Die Befürworter vertraten
die Ansicht, dass die Anlagen im kleinen Rahmen möglich gemacht
werden müssen. Da, wo es sich um keine Großbauwerke handle und der
Standort gut versteckt sei, müsse diese Art von Energiegewinnung
möglich sein. Außerdem könne man mit Bepflanzungen sehr viel
Positives erreichen. Diese Gemeinderatsgruppe plädierte für eine
begrenzte Genehmigung von Freiflächenfotovoltaikanlagen. Der
Gemeinderat könnte z.B. eine Gesamtfläche festlegen, die nicht
überschritten werden darf. Die Gemeinde habe die Planungshoheit
und könne die Gebiete nach ihren Wünschen festlegen. Sie müsse den
Einheimischen die Möglichkeit geben, zu investieren und ihre
Flächen sinnvoll zu nutzen.
Nach dieser
regen Diskussion fasste der Gemeinderat mit 8 zu 6 Stimmen den
Grundsatzbeschluss, die Zulassung von
Freiflächenfotovoltaikanlagen im gesamten Gemeindebereich
Möttingen abzulehnen.