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Voraussetzungen zur Erteilung
einer vorübergehende Gaststättengenehmigung
für Vereinsfeste usw. (Gestattung)
Das Landratsamt
Donau-Ries hat zum wiederholten Male darauf aufmerksam gemacht,
dass bei Anträgen auf vorübergehende Gaststättengenehmigungen
(Gestattungen) bei der Gemeinde besondere Vorschriften beachtet
werden müssen. Zusätzlich müssen jetzt vor
Erteilung einer vorübergehenden Gaststättengenehmigung die
Polizei, das Jugendamt und die Bauaufsicht gehört werden. Wir
bitten deshalb alle Vereine und Institutionen die
folgenden Punkte zu beachten, da sonst eine Gestattung nicht
mehr erteilt werden kann:
Ø Antragstellung
bei der Gemeinde mindestens 3 Wochen vor der
Veranstaltung. Das Jugendamt und die Polizei müssen schon im
Antragsverfahren, vor Erteilung der Genehmigung gehört werden.
Kurzfristige Beantragungen wie z.B. eine Woche vorher, werden
grundsätzlich nicht mehr genehmigt!
Ø Antragstellung
nur noch schriftlich an die Gemeinde Möttingen,
Pfarrgasse 6, 86753 Möttingen. Anträge werden auf
Anforderung zugeschickt
Ø Vordrucke
sind auch im Internet unter
http://www.moettingen.de/Vordrucke.htm abrufbar
Ø Antrag
vorübergehende Gaststättengenehmigung download
Ø Bei
jedem Antrag auf eine Gestattung muss in Zukunft
eine Getränkepreisliste vorgelegt werden, damit die mit
übermäßigen Alkoholkonsum angelegte Veranstaltungskonzepte
erkannt werden können
Ø Jugendgefährdende
Werbung und Werbung mit und für Alkohol (z.B.
Flatrate-Trinken, All-Inclusive, Koma-Trinken, 1 Euro-Party
usw.) ist absolut verboten
Die
Gemeinde erteilt die vorübergehende Gaststättengenehmigung nach
§ 12 Gaststättengesetz nur gemeinsam mit einem Auflagenblatt.
Diese Auflagen sind äußerst wichtig, da sie insbesondere den
Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge betreffen. Sie sind
Bestandteil der Genehmigung und müssen eingehalten werden!
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