Voraussetzungen zur Erteilung einer vorübergehende Gaststättengenehmigung
für Vereinsfeste usw. (Gestattung)

 

Das Landratsamt Donau-Ries hat zum wiederholten Male darauf aufmerksam gemacht, dass bei Anträgen auf vorübergehende Gaststättengenehmigungen (Gestattungen) bei der Gemeinde besondere Vorschriften beachtet werden müssen. Zusätzlich müssen jetzt vor Erteilung einer vorübergehenden Gaststättengenehmigung die Polizei, das Jugendamt und die Bauaufsicht gehört werden. Wir bitten deshalb alle Vereine und Institutionen die folgenden Punkte zu beachten, da sonst eine Gestattung nicht mehr erteilt werden kann: 

Ø   Antragstellung bei der Gemeinde mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung. Das Jugendamt und die Polizei müssen schon im Antragsverfahren, vor Erteilung der Genehmigung gehört werden. Kurzfristige Beantragungen wie z.B. eine Woche vorher, werden grundsätzlich nicht mehr genehmigt!

Ø   Antragstellung nur noch schriftlich an die Gemeinde Möttingen, Pfarrgasse 6, 86753 Möttingen. Anträge werden auf Anforderung zugeschickt

Ø   Vordrucke sind auch im Internet unter http://www.moettingen.de/Vordrucke.htm abrufbar

Ø   Antrag vorübergehende Gaststättengenehmigung download

Ø   Bei jedem Antrag auf eine Gestattung muss in Zukunft eine Getränkepreisliste vorgelegt werden, damit die mit übermäßigen Alkoholkonsum angelegte Veranstaltungskonzepte erkannt werden können

Ø   Ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein, wie die gleiche Menge des billigsten alkoholischen Getränks!

Ø   Jugendgefährdende Werbung und Werbung mit und für Alkohol (z.B. Flatrate-Trinken, All-Inclusive, Koma-Trinken, 1 Euro-Party usw.) ist absolut verboten

Die Gemeinde erteilt die vorübergehende Gaststättengenehmigung nach § 12 Gaststättengesetz nur gemeinsam mit einem Auflagenblatt. Diese Auflagen sind äußerst wichtig, da sie insbesondere den Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge betreffen. Sie sind Bestandteil der Genehmigung und müssen eingehalten werden!