Ab 01. November 2010 wird der neue
Personalausweis mit Chip im Karteninneren den bisherigen
Personalausweis ablösen. Alle alten
Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Das künftige Dokument
verfügt über drei neue Funktionen, die auf dem Chip im
Karteninneren gespeichert sind:
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Im biometrischen
Teil (Biometriefunktion) werden das Lichtbild und auf Wunsch
des Bürgers - zwei Fingerabdrücke gespeichert. Näheres
siehe unten.
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Darüber hinaus
enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis
(eID), der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann. Mit
diesem elektronischen Identitätsnachweis kann der Bürger
sich im Internet ausweisen.
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Schließlich kann der Ausweis auch als
Signaturkarte genutzt werden.
1.)
Biometriefunktion:
Im Chip des neuen
Personalausweises sind die auf dem
Ausweis aufgedruckten Daten
und das biometrische Lichtbild digital
abgelegt. Zusätzlich ist es
möglich, zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal
aufzunehmen.
Jeder Bürger
kann frei entscheiden, ob er dies möchte.
Falls ja, sind Sie und
Ihre Ausweisdaten vor Missbrauch, z. B. nach einem Diebstahl
oder bei Verlust, besser geschützt als bisher. Die Kombination
von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige
Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Beispielsweise ist
es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine
Grenzkontrolle am Flughafen passiert, denn Lichtbild und
Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der
Person verglichen werden.
Das Gesetz über
Personalausweise sieht vor, dass die Fingerabdruckdaten nur so lange in der
Personalausweisbehörde verbleiben, bis Sie Ihren neuen
Personalausweis abholen. Danach
werden Ihre Fingerabdrücke
unwiderruflich gelöscht. Auch bei der
Bundesdruckerei, die den
neuen Personalausweis herstellt, erfolgt keine
Speicherung der Fingerabdrücke.
2.)
Elektronischer Identitätsnachweis (eID):
Die neue eID-Funktion
ermöglicht es Ihnen, sich in der Online-Welt auszuweisen. Auch
ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese
Funktion zusammen mit einer 6-stelligen geheimen PIN (Personal
Identification Number) überall und jederzeit dort ausweisen,
wo Dienste personalisiert - also speziell für den einzelnen
Nutzer -angeboten werden.
Solche Dienste können
künftige Services von Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern
oder sozialen Netzwerken, aber auch Dienste von Behörden und
Ämtern sein. Sie können einfach über das Internet eine
Versicherung abschließen oder Behördengänge bequem mit Ihrem
neuen Personalausweis von zu Hause aus erledigen. Die
notwendigen Informationen werden mit der eID-Funktion schnell
und fehlerfrei übertragen. Das mühselige Ausfüllen von
Formularen, der Weg zum Amt oder die Eingabe von unnötigen
persönlichen Daten entfällt. Die neue Funktion ermöglicht
zudem das Ausweisen an Verkaufsautomaten.
Die Nutzung der elD
- Funktion ist freiwillig und bietet Ihnen volle Kontrolle:
Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten. Auf Wunsch kann sie
jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
3.)
Signaturkarte:
Die
Unterschriftsfunktion, auch Signaturfunktion genannt, dient
dazu, digital vorliegende Verträge oder Urkunden
rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Gleiches gilt für
Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur
Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen. Mit der
Unterschriftsfunktion entfällt die handschriftliche
Unterschrift.
Der neue Personalausweis
ist für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet.
Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz, die der
eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.
Jeder Bürger kann die
Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch jederzeit nutzen.
Signaturzertifikat:
Sie müssen zunächst ein Signaturzertifikat erwerben und auf
Ihren Ausweis nachladen. Dafür muss die elD-Funktion
eingeschaltet sein. Die Signaturzertifikate werden nicht
von den Personalausweisbehörden ausgestellt.
Sie erhalten Ihr
Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Signaturanbieter
(auch Zertifizierungsdiensteanbieter genannt), der nach dem
Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen ist. Je nach
Anbieterwahl fallen unterschiedliche Kosten an. Eine Liste
dieser Anbieter finden Sie im Internet auf der Seite der
Bundesnetzagentur
www.nrca-ds.de unter dem Punkt „Akkreditierte ZDA".
Signatur-PIN:
Zur Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine
separate Signatur-PIN, die Sie beim Nachladen des
Signaturzertifikats selbst setzen können.
Komfortlesegerät:
Sie benötigen ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad, um Ihre
PIN einzugeben. Bitte beachten Sie die Anleitung der
jeweiligen Softwareanwendung.
Weiter
Informationen erhalten interessierte
Bürger
auch auf der Internetseite:
www.personalausweisportal.de