|
Bundesstraße
25 - Gemeinderat Möttingen lehnt Südumgehung ab
Aus dem Gemeinderat
Der
Gemeinderat Möttingen hat in seiner Sitzung vom 29.03.2010 auf
Antrag des CSU-Ortsverbandes Möttingen über die
Verhaltensweise des Gemeinderates gegenüber den verschiedenen
Umgehungsvarianten bzw. Verbleib der Ortsdurchfahrt Möttingen
beraten. Das Ziel des Ortsverbandes war es, ein
Abstimmungsergebnis zu erhalten, ob der Gemeinderat sich in
Zukunft für eine Südumgehung der B 25 zwischen Möttingen und
Balgheim einsetzen will oder nicht. Im Folgenden werden
kurz die Diskussion im Gemeinderat und das Abstimmungsergebnis
wiedergegeben:
Bürgermeister Seiler erinnert nochmals an die Geschichte der
„Umgehungsdiskussion“ und zählt die einzelnen Beschlüsse des
Gemeinderates auf. So wurde zum Beispiel schon 1999 der
Beschluss gefasst, dass die Südvariante zugrunde gelegt werden
soll. Ursprünglich war die Nordumgehung als Trasse vorgesehen.
Ein Umdenken auf die Südumgehung erfolgte deshalb, weil der
Gemeinderat sich damals durch diese Süd-Trasse mehr Chancen
für ein schnelleres Aufrücken in der Rangliste des
Bundesfernstraßenbedarfsplanes erhoffte. Nur wenn ein Vorhaben
im vordringlichen Bedarf dieses Planes ist, darf eine Planung
in Angriff genommen werden. Außerdem ist der vordringliche
Bedarf Voraussetzung für die Bereitstellung von Geldern.
Bürgermeister Seiler zählt die Vor- und Nachteile der
einzelnen Umgehungsvarianten auf. Auch die so genannte
0-Variante, die die Belassung des Verkehrs auf der jetzigen
Straße mit Lärmschutzmaßnahmen vorsieht, wird angesprochen.
Er und
eine Gruppe von Gemeinderatsmitgliedern vertreten die Ansicht,
dass es am allerwichtigsten ist, zuerst einmal in den
vordringlichen Bedarf dieses Bundesfernstraßenbedarfsplanes zu
kommen. Mit diesem Vorrücken entsteht - wie schon erwähnt -
ein Planungsrecht und nur so kann man mit Geldmitteln rechnen.
Diese Gruppe ist daher der Meinung, dass die Abstimmung im
Gemeinderat zu früh kommt. Bürgermeister Seiler weist
insbesondere auch darauf hin, dass es sich bei dem heutigen
Beschluss nur um eine Meinungsbildung oder um eine
Willensbekundung des Gemeinderates handelt, da die
Entscheidung über den Bau einer Umgehung bei anderen liegt.
In der
anschließenden Diskussion spricht sich die Mehrheit der
Gemeinderäte gegen eine Südumgehung aus. Die Gemeinderäte
sehen die Zukunft in einer Nordumgehung oder in der durch
bauliche Maßnahmen verbesserten 0-Variante. Sie befürchten,
dass sich die Gemeinde bei einer Südumgehung sämtlicher
Entwicklungsmöglichkeiten beraubt und eingezwängt zwischen der
Bahnlinie und der Südtrasse ein Inseldasein fristen muss. Sie
sind der Meinung, dass beide Umgehungen technisch machbar sind
– auch wenn die Nordumgehung naturschutzrechtlich sensibler zu
behandeln ist - und deshalb die Südvariante vom Gemeinderat
nicht mehr weiterverfolgt werden soll.
„Die Gemeinde darf sich nicht
vor die beiden Siedlungen Krumme Gwand und Baadfeld eine
dreispurige Schnellstraße setzen lassen, die sämtliche
Bauwilligen und Zuwanderer abschreckt“.
Die
Gegner der Südvariante fordern außerdem, dass die Planungen
der Bahn AG bezüglich des Bahnhofes und des Bahnüberganges
nach Lierheim zu berücksichtigen sind. Falls ein Abriss des
Bahnhofes in Frage kommt, könnte z.B. die Nordumgehung um
einiges verkürzt und somit auch billiger gemacht werden.
Des
Weiteren sprechen sie das Problem der Mautflucht an. Um diese
in den Griff zu bekommen, sollte auf der B 25 eine Maut
erhoben und das Geld für Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden.
Nach
dieser Aussprache stimmt der Gemeinderat darüber ab, wer für
die Südumgehung zwischen Möttingen und Balgheim ist. Bei einem
Stimmenverhältnis von 2 zu 13 Stimmen entscheidet sich der
Möttinger Gemeinderat gegen eine Südumgehung.
Bürgermeister Seiler bittet im Anschluss alle Gemeinderäte,
den Bürgern jetzt nicht zu vermitteln, dass tatsächlich auch
keine Südumgehung kommt. Der heute gefasste Beschluss des
Gemeinderates hat keine Außenwirkung und muss als
Meinungsäußerung gewertet werden. Der Gemeinderat hat nur
beschlossen, sich gegen eine Südumgehung einzusetzen. Die
Entscheidung ob, wann und welche Umgehung kommt, liegt nicht
bei der Gemeinde sondern beim Bund.
|