Am
9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder
ein Zensus statt, damals noch Volkszählung genannt.
Deutschland beteiligt sich damit an einer europaweiten
Volkszählungsrunde, die für die Jahre 2010/2011
gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Zensus
werden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der
Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern
und den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische
Planungsgrundlagen an die Hand geben zu können.
Zensusdaten haben vielfältige Auswirkungen sowohl auf
das demokratische Staatswesen als auch den
persönlichen Alltag der Menschen, z.B. beim
Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von
Wahlkreisen und bei Volksbegehren aber auch bei der
kommunalen Planung von Kindergärten,
Schülerbeförderung und Seniorenheimen.
Beim Zensus 2011 wird ein Großteil der benötigten
Daten aus Verwaltungsregistern, wie z.B. dem
Melderegister, erhoben. Aus Gründen der
Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher
Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung
stehenden Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich,
direkte Befragungen bei rund einem Drittel der
Bevölkerung durchzuführen. Die drei wichtigsten
Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die
Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer
und Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen
Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten.
Zweitens die Haushaltsstichprobe, bei der nach einem
statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte -
10% der Bevölkerung - persönlich durch einen
Interviewer befragt werden. Und die Erhebung in so
genannten Sonderbereichen, bei denen abhängig von der
jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel)
entweder alle Bewohner oder die Leiter der
Einrichtungen um Auskunft gebeten werden. Für alle
Befragungen des Zensus hat der Gesetzgeber eine
Auskunftspflicht festgelegt (§ 18 Zensusgesetz 2011
ZensG 2011).
Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass
die gewonnenen Informationen ausschließlich für
statistische Zwecke verwendet werden und nicht in die
öffentliche Verwaltung, wie die Einwohnermeldeämter,
zurückfließen werden. Außerdem werden alle
persönlichen Angaben, wie der Name oder die Adresse,
zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der
Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der Schutz der
erhobenen Daten hat in der amtlichen Statistik eine
hohe Priorität und unterliegt strikten rechtlichen
Rahmenbedingungen. Deshalb sind alle Mitarbeiter beim
Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit
verpflichtet worden.
18
Monate nach dem Stichtag, also am 9. November 2012,
werden die ersten Zensusergebnisse veröffentlicht. Ab
diesem Zeitpunkt gibt es wieder aktuelle und
verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen in
Bayern leben und wie die Wohnsituation vor Ort
aussieht. Am 9. Mai 2013 werden dann auch Zahlen über
Haushalte, deren Struktur sowie weitere interessante
Informationen über Bayerns Kreise, Städte und
Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen. Weitere
Informationen zum Zensus 2011, seinem Zweck, seine
Rechtsgrundlagen sowie Musterfragebogen finden Sie im
Internet unter
www.statistik.bayern.de/zensus.