Online Informationen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die dritte Welle der Corona Pandemie flacht bereits wieder ab und die Prognosen für einen ruhigen Sommer stehen nicht schlecht. Im letzten Jahr sind wir davon ausgegangen, dass im Frühjahr die Bürgerversammlungen nachgeholt und Ihnen unsere Projekte und Hintergründe zu grundlegenden Entscheidungen nahegebracht werden können. Hoffen wir, dass dies dann im November 2021 klappt. Um Sie dennoch informieren zu können, wende ich mich heute erneut mit einem Brief an Sie.

Trotz aller Schwierigkeiten wird die Gemeinde Möttingen weiter an dem Ausbau der Infrastruktur festhalten und das Möglichste umsetzen. Bevor ich zu den einzelnen Themen komme, möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Möttingen für ihren Einsatz bedanken. Danken möchte ich auch dem Gemeinderat der Gemeinde Möttingen, meinem 2. Bürgermeister Herrn Thomas Berndorfer und der 3. Bürgermeisterin Frau Dr. Sigrid Scharrer-Bothner für deren Unterstützung und die konstruktiven Sitzungen.

In letzter Zeit wurde immer wieder gefragt, wieso der Gemeinderat bei Investitionen kaum diskutiert oder Fragen stellt.  Gerade bei größeren Projekten gibt es bis zur Abstimmungssitzung zahlreiche Vorgespräche und Fachvorträge von den jeweiligen Ingenieurbüros. Des Weiteren werden im Finanz- und Bauausschuss oder in den vorberatenden Sitzungen die Themen mit den Sachbearbeiten oder mit dem Bürgermeister diskutiert und finanziell durchleuchtet. Es ist verständlich, dass hier der Eindruck von Seiten der Bürgerschaft entsteht, dass alles nur abgenickt wird. Ich kann Ihnen aber versichern, dass jedes Projekt und jede Investition mehrfach vorab diskutiert, besprochen und vom Gemeinderat kritisch hinterfragt wird, bis hier ein Gemeinderatsbeschluss gefasst werden kann. Anders würde man kaum zu einem guten Ergebnis kommen.

Weitere Informationen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

 

Mit freundlichen Grüßen

Timo Böllmann

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.03.2021 den Beschluss zur Planung der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Möttingen gefasst. Die Kläranlage Möttingen wurde im Jahr 2000 von der Gemeinde Möttingen zusammen mit der Gemeinde Mönchsdeggingen neu gebaut und im Jahr 2001 in Betrieb genommen. Zu dieser Zeit - und auch schon zuvor - war bereits Appetshofen-Lierheim mit angeschlossen. Neu angeschlossen wurde Kleinsorheim sowie die Ortsteile der Gemeinde Mönchsdeggingen (Mönchsdeggingen, Ziswingen und Merzingen). Im Jahr 2008 kam der Ortsteil Enkingen dazu. 2018 wurde ein weiterer Ortsteil der Gemeinde Mönchsdeggingen (Untermagerbein) integriert. Ende 2020 wurde die Kläranlage Balgheim mittels einer Verbundleitung an die Möttinger Anlage angeschlossen. Nach 20 Jahren fallen jedoch einige Erneuerungsmaßnahmen an.

 

Durch die wachsende Infrastruktur (Erweiterung Gewerbegebiet in Möttingen, neue Baugebiete in den Gemeinden Möttingen und Mönchsdeggingen) soll die Kläranlage auf ca. 8000 EW erweitert werden, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Die Stadt Nördlingen bekundete zudem mit Schreiben vom 22.12.2020 Interesse an einem Anschluss der Kläranlage Grosselfingen mit ca. 600 EW.

 

Zu beachten ist, dass die Erweiterung der Kläranlage Möttingen in die Zuschussrichtlinien der RZWas 2021 fallen kann und ein Zuschuss möglich ist. Diese Richtlinien gelten bis zum Jahr 2024. Die Förderhöhe beträgt unter Einhaltung der Härtefallschwellen (3.350 €/EZD) 250 € netto pro angeschlossenem Einwohner. Die grobe Kostenschätzung (inkl. Baunebenkosten) beläuft sich auf ca. 4 Millionen Euro brutto. Diese Kosten verteilen sich auf die Gemeinden Möttingen, Mönchsdeggingen und ggf. die Stadt Nördlingen. Auch ohne den Anschluss von Grosselfingen müsste die Anlage auf 8000 EW erweitert werden.

 

Nach Einschätzung des beauftragten Ingenieurbüros und der Verwaltung sollte die Planung der Erweiterung im Jahr 2021 erfolgen, sodass über den Winter 2021/2022 ausgeschrieben werden und im Jahr 2022 die Erweiterung der Kläranlage erfolgen kann. Zur Finanzierung des Baus wird die Gemeinde Möttingen Verbesserungsbeiträge von der Bürgerschaft erheben. Sobald hier konkrete Zahlen vorhanden sind, können wir uns hoffentlich mit einer Präsenzveranstaltung an Sie wenden.

Die Bürgerinitiative „B 25 RAUS“ hat einen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts auf der B 25 beim Landratsamt Donau Ries gestellt. Am 22.03.2021 wurde das Ergebnis vorgestellt. Aufgrund der errechneten Grenzwertüberschreitungen sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sodass das Landratsamt, unter Einbeziehung des Staatlichen Bauamtes und der Polizei, ein Tempolimit auf 30 km/h in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr für alle Fahrzeuge anordnen konnte. Die Vertreter des LRA Donau-Ries und des Staatlichen Bauamts betonten, dass die Entscheidung womöglich neu bewertet werden muss, da die Anwendung einer neuen Richtlinie bei der Berechnung der Lärmgrenzwerte im Raum stehe.

Grundsätzlich kann die Temporeduktion nur zeitlich befristet und längstens für fünf Jahre angeordnet werden. Im Vorfeld der Entscheidung hat sich auch der Gemeinderat mit dem Thema befasst. Bei einem Seminar in Thierhaupten, zu Beginn meiner Amtszeit, nahm das Thema B 25 einen großen Raum ein. Es war allen Teilnehmer schnell klar, dass man kurzfristig für Entlastung sorgen muss. Gerade in der Nacht sollen die Anwohner besser geschützt werden, weshalb sich der Gemeinderat für eine Geschwindigkeitsreduzierung von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr ausgesprochen hat. Die Gemeinde wird das Einhalten der 30 km/h in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Für die betroffenen Gebäude an der B 25 besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Zuschuss für Schallschutzfenster beim Staatlichen Bauamt zu beantragen.

Nachdem die Gemeinde ein Gutachten über die Platzzahlentwicklung der Kindergarten- und Krippenplätze in Auftrag gegeben hat, ist klar, dass wir in Appetshofen-Lierheim eine neue Kinderkrippe realisieren müssen. Hier entstehen 12 Krippenplätze. Derzeit sind Krippenkinder in den Regelgruppen eingestreut. Durch den Neubau schaffen wir in den Regelgruppen neue Plätze, da einem Krippenkind 2 Regelplätze zugeschrieben werden. Mit den derzeitigen Regelgruppen sollten wir ausreichend Kapazität haben, um alle Anfragen bedienen zu können.

Die Kosten der Kinderkrippe in Appetshofen-Lierheim belaufen sich derzeit auf ca. 1,5 Millionen Euro. Grundsätzlich ist die Schaffung von Kindergartenplätzen zuschussfähig. Diesen günstigen Zeitpunkt wollen wir natürlich nutzen.

Bereits seit 1980 wird die dringend notwendige Kanalsanierung in Balgheim (Merzinger Straße) diskutiert. Nun ist es endlich soweit, dass der Kanal erneuert wird.

Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen und werden im nächsten Jahr mit dem Straßenbau ihren Abschluss finden. Hier investiert die Gemeinde Möttingen im Kanalbau ca. 700.000,00 € (Zuschuss ca. 441.00,00 €) und im Straßenbau ca. 520.000,00 € (Zuschuss ca. 125.000,00 €).

Die Nachfrage in den Baugebieten aller Ortsteile ist hoch.

Das geplante Kontingent für das Jahr 2021 der zu verkaufenden Bauplätze wurde im Baugebiet „Steinacker“, Balgheim bereits erreicht. Im Baugebiet „Kirchgewanne“, Enkingen können die ersten Bauplätze voraussichtlich im frühen Herbst verkauft werden. Der Winter 2020/2021 hat die Bauarbeiten in Enkingen um ca. 4 – 6 Wochen verzögert. Im Baugebiet „Römerweg“, Möttingen ist die letzte Bewerbungsphase abgeschlossen. Dabei konnten 7 Bauplätze verkauft werden. Für das Baugebiet „Feldenäcker“ in Kleinsorheim wird derzeit ein Bebauungsplan erstellt.  Eine zeitliche Planung zur möglichen Umsetzung liegt noch nicht vor.

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Möttingen, die in den Ortschaften alte Hofstellen, Flächen oder Ähnliches zu verkaufen haben bzw. sich vorstellen könnten, leerstehende Gebäude zu renovieren, auf mich zuzukommen. Wir müssen unseren Fokus künftig vermehrt auf die Nachverdichtung (Innenverdichtung) setzen. Eine Zersiedelung der Ortschaften soll verhindert werden. Wenn wir hier nicht umdenken, werden wir in 20 Jahren leere Ortskerne haben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 den Haushalt für das Jahr 2021 verabschiedet. Dieser schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 5.453.337,00 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 4.551.140,00 € ab.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 750.000 € festgesetzt.