Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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    Dienstag 08:00 - 12:30
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    Freitag 08:00 - 12:30

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