Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

  • +49 9083 9610-13
  • +49 9083 9610-15
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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