Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

  • +49 9083 9610-13
  • +49 9083 9610-15
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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