Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Gemeinde Möttingen
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
- +49 9083 9610-13
- +49 9083 9610-15
Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30