Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gemeinde Möttingen

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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    Dienstag 08:00 - 12:30
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    Freitag 08:00 - 12:30

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