Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermeldewesen

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

  • +49 9083 9610-10
  • +49 9083 9610-15
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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