Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Möttingen für das Haushaltsjahr 2023

    Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, hat der Gemeinderat Möttingen am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gem. Art 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekanntgemacht wird.

     

    1.  

    § 1
    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.504.786 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.774.413 € ab.

    § 2
    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 969.488 € festgesetzt.

    § 3
    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 2.565.000 € festgesetzt.

    § 4
    Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer

                a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     450 v.H.

                b) für die Grundstücke (B)                                                 380 v.H.

    2. Gewerbesteuer                                                                           340 v.H.

    § 5
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

    § 6
    Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

    § 7
    Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

     

    Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 rechtsaufsichtlich behandelt und mit Schreiben vom 15. Mai 2023, die Genehmigungen für die festgesetzte Kreditaufnahme und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erteilt.

     

    Der Haushaltsplan liegt ab dem 05. Juni 2023 eine Woche im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Möttingen, Dorfplatz 12, in 86753 Möttingen öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und der Haushaltsplan während der Dauer der Gültigkeit im Rathaus bei der Finanzverwaltung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

     

    Möttingen, 23.05.2023

    Gemeinde Möttingen

     

    Böllmann

    Erster Bürgermeister

     

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