Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung „Brühlweg“ Kleinsorheim

    Hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB

    a)

    Der Gemeinderat Möttingen hat am 15.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Brühlweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

    Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.


    Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 623 Gemarkung Kleinsorheim.

    Er ist wie folgt umgrenzt:

    • im Norden durch die Fl.-Nr. 622 (Wohnen)
    • im Osten durch die Fl.-Nr. 621 (Acker)
    • im Süden durch die Fl.-Nr. 623 (TF, bestehende Bebauung)
    • im Westen durch die Fl.-Nrn. 101/4 (Brühlweg)

    jeweils Gemarkung Kleinsorheim

    Die Lage des Plangebietes ist dem Lageplan zu entnehmen, der unten heruntergeladen werden kann.

     

    b)

     

    In der Sitzung vom 15.05.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

     

    Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 15.05.2023 liegt hierzu in der Zeit vom

     

    30.05.2023 bis einschließlich 03.07.2023

     

    im Rathaus der Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.


    Die Unterlagen sind außerdem unter <www.moettingen.de>  à „In Möttingen zuhause“ à „Wirtschaft und Bauen“ à „Laufende Bebauungsplanverfahren“ eingestellt und einsehbar.

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Möttingen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.


    Hinweis zum Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

     


    Möttingen, den 17.05.2023 
     

    Timo Böllmann

    1.Bürgermeister


     

     

     

    Alle Nachrichten