I. Als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt die Gemeinde Möttingen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.06.2022 und aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert…
Weitere Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de
Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen…
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Möttingen findet am Montag, 20.06.2022 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerzentrums Möttingen, 1. OG, Dorfplatz 12 statt.
Die Gemeinde Möttingen lädt hiermit recht herzlich zur Bürgerversammlung am Mittwoch, 22.06.2022 um 20:00 Uhr ins Schützenheim Appetshofen-Lierheim ein.
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