Essen und Trinken

Das Landratsamt Donau-Ries hat zum wiederholten Male darauf aufmerksam gemacht, dass bei Anträgen auf vorübergehende Gaststättengenehmigungen (Gestattungen) bei der Gemeinde besondere Vorschriften beachtet werden müssen. Zusätzlich müssen jetzt vor Erteilung einer vorübergehenden Gaststättengenehmigung die Polizei, das Jugendamt und die Bauaufsicht gehört werden. Wir bitten deshalb alle Vereine und Institutionen die folgenden Punkte zu beachten, da sonst eine Gestattung nicht mehr erteilt werden kann:

  • Antragstellung bei der Gemeinde mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung. Das Landratsamt, Gewerbeamt, Jugendamt und die Polizei müssen schon im Antragsverfahren, vor Erteilung der Genehmigung, gehört werden. Kurzfristige Beantragungen wie z.B. eine Woche vorher, werden grundsätzlich nicht mehr genehmigt!
  • Antragstellung nur noch schriftlich an die Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen. Anträge werden auf Anforderung zugeschickt
  • Vordrucke sind auch hier abrufbar
  • Antrag vorübergehende Gaststättengenehmigung
  • Falls keine Gestattung benötigt wird, weil z.B. kein Alkohol ausgeschenkt wird, ist trotzdem immer eine Anzeige der öffentlichen Veranstaltung mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde einzureichen. Diese Anzeige ist kostenfrei, wenn sie mindestens eine Woche vorher bei der Gemeine eingeht. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Anzeige kostenpflichtig!
  • Anzeige öffentliche Veranstaltung nach Art 19 LStVG
  • Bei jedem Antrag auf eine Gestattung muss in Zukunft eine Getränkepreisliste vorgelegt werden, damit die mit übermäßigen Alkoholkonsum angelegte Veranstaltungskonzepte erkannt werden können
  • Ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein, wie die gleiche Menge des billigsten alkoholischen Getränks!
  • Jugendgefährdende Werbung und Werbung mit und für Alkohol (z.B. Flatrate-Trinken, All-Inclusive, Koma-Trinken, 1 Euro-Party usw.) ist absolut verboten. Broschüren und Checklisten zum Jugendschutz können Sie hier oder hier downloaden
  • Falls ein größeres Festzelt mit über 75 qm Grundfläche aufgestellt werden soll (genehmigungspflichtiger fliegender Bau), muss die geplante Aufstellung mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Donau-Ries) unter Vorlage des Prüfbuches schriftlich mit einem Formblatt angezeigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Zeltmeister nach dem Prüfbuch! Download Formblatt Fliegende Bauten hier.
  • Sollen Veranstaltungen – insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art – vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) entsprechen, ist dies gemäß § 47 Satz 1 Halbsatz 1 VStättV dem Landratsamt Donau-Ries als zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl vier Wochen vorher anzuzeigen. Anzeigefreiheit: Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 47 Satz 1 Halbsatz 2 VStättV nicht für die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen, die als Versammlungsräume genehmigt sind, wenn die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt. Download Formblatt Anzeige einer Veranstaltung vor mehr als 200 Besuchern hier.

Die Gemeinde erteilt die vorübergehende Gaststättengenehmigung nach § 12 Gaststättengesetz nur gemeinsam mit einem Auflagenblatt. Diese Auflagen sind äußerst wichtig, da sie insbesondere den Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge betreffen. Sie sind Bestandteil der Genehmigung und müssen eingehalten werden!

B

  • Inhaber Gaboardi Ernesto
  • 09083 787

Deutsche und italienische Küche!

  • Karl-Heinz Gruber
  • 09083 302

Über Herrn Michael Künzler kann unter Tel. 0151 403 359 95 auch der Veranstaltungsstadel im Vogelbauerhof in Balgheim in der Dorfstraße 16 für größere Anlässe angemietet werden.

  • Helmut Wiedemann

Über Herrn Michael Künzler kann unter Tel. 0151 403 359 95 auch der Veranstaltungsstadel im Vogelbauerhof in Balgheim in der Dorfstraße 16 für größere Anlässe angemietet werden.

D

  • Dieter Gerstmeyer
  • 09083 1238

E

G

  • Inhaber Heinrich Rauter
  • 09083 206
  • Inhaber Fam. Wiedemann
  • 0162 9865536
  • Inhaber Karl Schröppel
  • 09083 311

I

  • 09083 920875

Befindet sich in der Tankstelle.

  • 09083 920978

Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld

  • 09083 920340

Befindet sich im Einkaufsmarkt.

S

T

V

  • 09083 920380