Breitband
Erfahren Sie hier alles zu Breitbandversorgung in der Gemeinde Möttingen.
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Möttingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/n ist/sind beteiligt: Möttingen, Mönchsdeggingen
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen. Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b99ef-eu
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Möttingen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 2 - BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Möttingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 15.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente: Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Möttingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:
f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
- Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
- Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
- „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
bereitgestellt.“ - Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.
14. Januar 2019:
22. März 2017:
Link zum Fördersteckbrief beim Bayerischen Breitbandzentrum
20. Oktober 2016:
07. März 2016:
Die Gemeinde Möttingen hat in München von Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Markus Söder am 07. März 2016 den Förderbescheid vom 03.03.2016 für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Appetshofen/Lierheim, Enkingen und für das Gewerbe- und Industriegebiet Enkinger Wegfeld erhalten. mehr...
20. Januar 2016:
17. September 2015
Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
09. Januar 2015
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
- Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen hat beschlossen, das Auswahlverfahren vom 12. September 2014 zu wiederholen. Hierzu beachten Sie bitte in „Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen 2“ Punkt 8 Absatz c Angaben zu den Auswahlkriterien.
Auch stehen in Appetshofen mit Lierheim zusätzliche Leerrohre zur Verfügung.
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum Sonntag 08. März 2015
(verlängert am 19.01.2015)
um ein Angebot zur bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads
- Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen 2
- Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Enkingen u. Enkinger Wegfeld
- Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Appetshofen mit Lierheim
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind gegenüber dem Verfahren vom 12. September unverändert in den Karten dargestellt.
12. September 2014
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
- Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 06. November 2014
um ein Angebot zur bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads:
-
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen
-
Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Möttingen
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt.
Ergebnisse der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
11. September 2014
Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt
01. Juli 2014:
Ergebnisse der Bedarfserhebung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Möttingen hat Bedarfsgebiete festgelegt, in denen Bedarf nach einem Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz ermittelt wurden. Es sind von Unternehmen im Sinne des UstG § 2 Abs. 1 Satz 1 folgende Bedarfsmeldungen mit einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream und 30 Mbit/s eingegangen. Die Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen - der gesamte Ortsteil mit Lierheim
4 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkingen - der gesamte Ortsteil Enkingen
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
1 Meldung mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkinger Weg - das gesamte Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld
7 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Markterkundung:
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 08. August 2014
mitzuteilen, ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im jeweiligen Erschließungsgebiet anzubieten bzw. ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.
Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss der Netzbetreiber der Kommune einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan vorlegen (vgl. BbR Nr. 4.1.1). Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Zuwendungsempfänger zweimal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann er mit der Auswahl des Netzbetreibers fortfahren.
Bedarfserhebung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream ist ein erwünschter Nebeneffekt.
Die Gemeinde Möttingen hat Bedarfsgebiete festgelegt, in denen nun der Bedarf nach einem Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz ermittelt werden soll. Diese Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen - der gesamte Ortsteil mit Lierheim.
Kumulationsgebiet Enkingen - der gesamte Ortsteil Enkingen und das Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld.
Unternehmen, die in den festgelegten Gebieten ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet
bis zum 30.04.2014
zu melden. Der Fragebogen wird den Firmen in den geplanten Gebieten direkt zugesandt und kann vorab auch hier heruntergeladen werden.
Gemeinde Möttingen
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
Erwin Seiler, Erster Bürgermeister
Telefon: 09083/9610-0
Telefax: 09083/9610-15
Internet: www.moettingen.de
E-Mail: gemeinde(at)moettingen.de
Modul 8: Link zum Fördersteckbrief beim Bayerischen Breitbandzentrum
Die Pressemitteilung zur Vertragunterzeichnung finden Sie hier
Modul 5: Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern, Breitbandrichtlinie - BbR (23.10.2018)
Modul 4: Auswahlverfahren - Bekanntmachung – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern - Breitbandrichtlinie - BbR - (04.05.2018)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
- Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote vom 16.07.2018 bis zum Freitag, 03.08.2018, 12.00 Uhr, verlängert wurde.
- Dokument zum Auswahlverfahren einstufig
- Karte "Auswahlverfahren" mit den Erschließungsgebieten
- Liste der Anschlusspunkte
- Wirtschaftlichkeitslücke Muster excel
- Wirtschaftlichkeitslücke Muster pdf
- Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
- Muster Kooperationsvertrages pdf
Modul 3: Ergebnis der Markterkundung der Gemeinde Möttingen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (04.05.2018)
Die Gemeinde Möttingen hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das ermittelte Ergebnis im Rahmen der durchgeführten Markterkundung stellt sich wie folgt dar:
Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung (02.05.2017)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen gemäß der gültigen Breitbandrichtlinie in Bayern, wurde von der Gemeinde Möttingen die Markterkundung gestartet.
Die Markterkundung soll sicherstellen, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten
Das voraussichtliche Erschließungsgebiet hat die Kommune auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht.
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Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung - Ist-Versorgung (02.05.2017)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Ist-Versorgung der Gemeinde Möttingen kann nachstehend abgerufen werden.
Ansprechpartner:
Gemeinde Möttingen
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
- Erwin Seiler, Erster Bürgermeister
- Andreas v. Siegroth, Tel. 09083 9610-13, Email siegroth(at)moettingen.de
- Vermittlung Tel. 09083 9610-0
- Telefax: 09083 9610-15
- Email: gemeinde(at)moettingen.de