Breitband
Erfahren Sie hier alles zu Breitbandversorgung in der Gemeinde Möttingen.
14. Januar 2019:
22. März 2017:
Link zum Fördersteckbrief beim Bayerischen Breitbandzentrum
20. Oktober 2016:
07. März 2016:
Die Gemeinde Möttingen hat in München von Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Markus Söder am 07. März 2016 den Förderbescheid vom 03.03.2016 für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Appetshofen/Lierheim, Enkingen und für das Gewerbe- und Industriegebiet Enkinger Wegfeld erhalten. mehr...
20. Januar 2016:
17. September 2015
Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
09. Januar 2015
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
- Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen hat beschlossen, das Auswahlverfahren vom 12. September 2014 zu wiederholen. Hierzu beachten Sie bitte in „Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen 2“ Punkt 8 Absatz c Angaben zu den Auswahlkriterien.
Auch stehen in Appetshofen mit Lierheim zusätzliche Leerrohre zur Verfügung.
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum Sonntag 08. März 2015
(verlängert am 19.01.2015)
um ein Angebot zur bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads
- Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen 2
- Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Enkingen u. Enkinger Wegfeld
- Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Appetshofen mit Lierheim
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind gegenüber dem Verfahren vom 12. September unverändert in den Karten dargestellt.
12. September 2014
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
- Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 06. November 2014
um ein Angebot zur bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads:
-
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens Möttingen
-
Im Auswahlverfahren nutzbare Infrastruktur in Möttingen
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt.
Ergebnisse der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
11. September 2014
Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.
Die Bedarfsmeldungen mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt
01. Juli 2014:
Ergebnisse der Bedarfserhebung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Möttingen hat Bedarfsgebiete festgelegt, in denen Bedarf nach einem Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz ermittelt wurden. Es sind von Unternehmen im Sinne des UstG § 2 Abs. 1 Satz 1 folgende Bedarfsmeldungen mit einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream und 30 Mbit/s eingegangen. Die Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen - der gesamte Ortsteil mit Lierheim
4 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkingen - der gesamte Ortsteil Enkingen
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
1 Meldung mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkinger Weg - das gesamte Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld
7 Meldungen mit einem Bedarf ab 50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab 30 Mbit/s
Markterkundung:
Die Gemeinde Möttingen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 08. August 2014
mitzuteilen, ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im jeweiligen Erschließungsgebiet anzubieten bzw. ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.
Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss der Netzbetreiber der Kommune einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan vorlegen (vgl. BbR Nr. 4.1.1). Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Zuwendungsempfänger zweimal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann er mit der Auswahl des Netzbetreibers fortfahren.
Bedarfserhebung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream ist ein erwünschter Nebeneffekt.
Die Gemeinde Möttingen hat Bedarfsgebiete festgelegt, in denen nun der Bedarf nach einem Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz ermittelt werden soll. Diese Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen - der gesamte Ortsteil mit Lierheim.
Kumulationsgebiet Enkingen - der gesamte Ortsteil Enkingen und das Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld.
Unternehmen, die in den festgelegten Gebieten ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet
bis zum 30.04.2014
zu melden. Der Fragebogen wird den Firmen in den geplanten Gebieten direkt zugesandt und kann vorab auch hier heruntergeladen werden.
Gemeinde Möttingen
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
Erwin Seiler, Erster Bürgermeister
Telefon: 09083/9610-0
Telefax: 09083/9610-15
Internet: www.moettingen.de
E-Mail: gemeinde(at)moettingen.de
Modul 8: Link zum Fördersteckbrief beim Bayerischen Breitbandzentrum
Die Pressemitteilung zur Vertragunterzeichnung finden Sie hier
Modul 5: Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern, Breitbandrichtlinie - BbR (23.10.2018)
Modul 4: Auswahlverfahren - Bekanntmachung – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern - Breitbandrichtlinie - BbR - (04.05.2018)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Gemeinde Möttingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
- Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote vom 16.07.2018 bis zum Freitag, 03.08.2018, 12.00 Uhr, verlängert wurde.
- Dokument zum Auswahlverfahren einstufig
- Karte "Auswahlverfahren" mit den Erschließungsgebieten
- Liste der Anschlusspunkte
- Wirtschaftlichkeitslücke Muster excel
- Wirtschaftlichkeitslücke Muster pdf
- Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
- Muster Kooperationsvertrages pdf
Modul 3: Ergebnis der Markterkundung der Gemeinde Möttingen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (04.05.2018)
Die Gemeinde Möttingen hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das ermittelte Ergebnis im Rahmen der durchgeführten Markterkundung stellt sich wie folgt dar:
- Ergebnis Markterkundungsverfahren Möttingen
Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung (02.05.2017)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen gemäß der gültigen Breitbandrichtlinie in Bayern, wurde von der Gemeinde Möttingen die Markterkundung gestartet.
Die Markterkundung soll sicherstellen, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten
Das voraussichtliche Erschließungsgebiet hat die Kommune auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung - Ist-Versorgung (02.05.2017)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Ist-Versorgung der Gemeinde Möttingen kann nachstehend abgerufen werden.
Ansprechpartner:
Gemeinde Möttingen
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
- Erwin Seiler, Erster Bürgermeister
- Andreas v. Siegroth, Tel. 09083 9610-13, Email siegroth(at)moettingen.de
- Vermittlung Tel. 09083 9610-0
- Telefax: 09083 9610-15
- Email: gemeinde(at)moettingen.de