Balgheim
Südöstlich von Nördlingen liegt das „Pfarrdorf“ Balgheim. Ein Konrad von Balgheim wird schon in einer Urkunde des Jahres 1147 erwähnt als Ministeriale des Bischofs von Bamberg. Daraus schließt man, dass es einst zum Dorfe Deggingen gehört habe, das im Jahre 1007 von Kaiser Heinrich II. der bischöflichen Kirche von Bamberg geschenkt worden ist. Andere nach Balgheim benannte Herren finden sich erst wieder in mehreren Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts.
Den Besitz der einzelnen Güter des unter der Hoheit der Grafen von Oettingen stehenden Dorfes teilten sich schon im Mittelalter mehrere Herrschaften. Um 1760 waren es noch sechs. Von 88 Anwesen gehörten 44 den Herrschaften von Oettingen, 27 dem Deutschorden, 8 dem Kloster Zimmern, 5 zu Nördlingen, 3 zu Deggingen und 1 dem Domkapitel in Augsburg. Auf einem der Nördlinger Höfe, der das Schlösslein der Herren von Balgheim gewesen sein soll, ruhten damals noch einige besondere Rechte.
Kirchlich gehörte der Ort trotz seiner zwei Kirchen zur Pfarrei Hohenaltheim, bis es im Jahre 1360 eigene Pfarrpfründe erhielt. 1379 hat sich das Domkapitel in Augsburg die Pfründe einverleibt.
Am 7.1.1764 wurde hier Karl Heinrich Ritter von Lang geboren.
Eine Kirchweihgeschichte aus alter Zeit
Es ist eine Geschichte, aufgeschrieben von Michael K. Wild im Jahre 1855, die am Kirchweih des Jahres 1416 in Balgheim beginnt und beispielhaft einen tiefen Einblick verschafft in Leben, Treiben und Denken der Menschen des 15. Jahrhunderts in den Rieser Dörfern.
„Wo man unsrem Herr Gott eine Kirche hinbaut, lässt sich der Teufel eine Kapelle bauen!“ Dies Sprichwort findet wohl am meisten Anwendung auf die Kirchweihen.
Am Sonntag nach St. Aegidi des Jahres 1416 war zu Balgheim, einem Dorfe ohnweit Nördlingen, Kirchweihe und schon Nachmittags um 1Uhr ließen die Spielleute und Pfeifer ihre Locktöne hören aus der obern Stube des Wirthshauses.
Bald versammelten sich die Burschen aus dem Dorfe und ließen durch weithin schallendes Juchzen merken, dass sie heute die Herren des Tages seien. Aber auch aus den nahe gelegenen Ortschaften kamen sie zu Hauf und es gieng nun an ein Tanzen und Stampfen, Johlen und Schreien, dass die Wände des Wirthshauses erzitterten. Denn wer am stärksten singen und juchzen, springen und stampfen kann, der „führt sich am besten auf“. Der Paschtisch unten im Hofraume des Wirthshauses darf auch nicht vergessen werden. Man muß an einem solchen Tage auch sein Glück versuchen. Sollten dabei die Taschen leer werden, so wird ja an der Kirchweih in „die Zeche“ getrunken und sämmtlichen Zechbuben wird erst nach der Kirchweih vom Wirthe die gemeinschaftliche Rechnung gemacht. – Beim Trinken will natürlich keiner zu kurz kommen und das Zahlen findet sich schon. Zu diesem Kirchweihjubel in Balgheim hatte sich auch eingefunden Hans Wernher, eines Bürgers und Metzgers Sohn von Nördlingen. Er kam auch sonst wohl öfters hierher ins Gäu, um nach einem Kalb oder Stierlein zu lugen. Aber am meisten stach ihm des Sonnenhannes Gret in die Augen, zumal sie auch noch ein überaus schönes Heurigsgut zu erwarten hatte.
Das merkten denn die Buben des Dorfes bald und hatten ihr Gespötte, dass der Wernhermetzgers Hans von Nördlingen sich einbilde, des Sonnenhannes Kühe kälbern alle Wochen, weil er wohl jede Woche einmal dort anfrage um ein Kalb oder sonst um ein schlächtiges Stück.
Die Dorfbursche aber sind im Bereiche ihres Wohnortes wie ein Hahn auf seinem Miste. Läßt sich da ein anderer Gockel blicken, so wird er unter zornigem Geschrei und Kampf davon gejagt. – Und lässt sich ein fremder Bursche merken, dass er einer Dorfschönen nachstreiche, so hat er schwere und gefährliche Kämpfe zu bestehen, bis er wirklich mit ihr zur Hochzeit und Kirche gekommen ist. So gieng es denn auch dem Wernhersmetzgers Hans von Nördlingen schlecht an dieser Kirchweih in Balgheim.
Von Stichelreden gieng es zu Schimpfworten und der „Nerlinger Danle“ musste sich manchen Rippenstoß beim Tanze gefallen lassen. Wollte er vollends sich „Eins allein aufmachen“ lassen und hatte sich schon in Positur gesetzt mit der Gret vor den Pfeifern, um ihnen sein „Leibstückle“ vorzusingen, so achtete am allerwenigsten des Straußenbauers Lutz das Fremdenrecht und schrie wüst drein und alle seine Kameraden stimmten ihm zu und der Metzgershans musste beschämt ablassen von seinem Gesang. Er hatte nur einen Kameraden bei sich. Was waren aber ihrer Zwei gegen die Menge des Bauernbursche, die weidlich zusammenhielten gegen „die Stadtfinken“.
Endlch lief dem Wernhers Hans doch die Galle über, da ihm gerade Straußens Lutz einen schweren Tritt versetzte und er schlug diesem Eins hinter die Ohren. Das war kaum geschehen, so sah er sich schon von einer ganzen Schaar umringt, die mit Stoßen und Schlagen hart auf ihn eindrangen. Wäre nicht der Sonnenhannes nebst noch einigen verheiratheten „Mannt“ dazwischen getreten, so hätte es schon jetzt den Nördlinger Metzgerburschen übel ergangen.
Nun wollten diese doch nicht gleich das Feld räumen, sondern nahmen die Gret mit an einen Tisch, ließen wacker auftragen, zwei Pfeifer sich bestellen und über ihren Tisch hinein machen und warfen Oettinger Schillinge und Ulmer Plapharte
hin als hätten sie ihrer so viele wie die lieben Engelein Schneeflocken, wenn sie ihre Federbette ausschütteln. Denn dass die Schneeflocken nichts anderes sind, als Federn aus den Betten der Engele, die auf der Erde unten sich zu Schnee gestalten ist eine alte, ausgemachte Sache. Doch konnte nur der Wernher Hans diese Großthuerei länger treiben. Sein Geselle, ein Metzgerknecht aus Ungerland bei Meister Wernher in Nördlingen, war bald erschöpft und sah oft mit stechenden Blicken auf den vollen Beutel des Meistersohnes hin.
Straußen Lutz von Balgheim aber, der bald merkte, dass der Metzger Hans einen Stein im Brett habe bei der Gret, die er doch von Rechtswegen als sein künftige Bäuerin sich dachte, ließ seinem Zorn dadurch freien Lauf, dass er zeigt, wie er auch das Geld nicht zu schonen brauche. Der fieng an auf dem Tische herum zu tanzen und zertrat alle Teller und Krüge, die darauf standen, indem er rief:“das macht mich noch nicht arm, - ich kanns zahlen! eher, als der „Nerlinger Daniel“ Zum Glück schlug die zwölfte Stunde und Spiel und Tanz, wie Zorn und Zank musste schweigen.
Die Gäste zogen nun ab unter Spott- und Schelmenliedern. Die beiden Nördlinger blieben, bis Alle sich entfernt hatten. Dann ließen sie sich von den Spielleuten noch zum Dorfe hinausmachen und giengen – oder stolperten ihres Weges nach Nördlingen zu.
Aber noch ehe der Tag graute, wurde Lärmen im Dorfe Balgheim. Denn der Meister Wernher erschien von den Siebnern, der Ortsobrigkeit, und zeigte an, dass sein Sohn draußen vor dem Dorfe, in der Feldung auf Reimlingen zu, erschlagen liege und dass die Thäter seien: Michael Straußen Söhne, Lutz und Kunz, Seizen Eberhardten Söhne von Balgheim; Hans Widemann von Althei;
Hans Meiger von Herkheim und Hans Wagner von Mindersorheim. Sein Knecht sei mit dieser Nachricht nach Hause gekommen und habe auch gleich die Todtschläger namhaft gemacht. Denn er sei mit ihnen eine Zeit lang im Handgemenge gewesen als treuer Geselle seines Sohnes, da sie vor dem Dorfe ange-griffen wurden. Erst wie er gemerkt, dass sein Sohn darnieder liege und den Geist aufgebe, habe er die Flucht ergriffen.
Die Siebner des Dorfes Balgheim ließen den Angeklagten die Inzichte vermelden und ordneten an, was Gesetz und Recht forderte.
So weit ist diese alte Kirchweihgeschichte gar vielen unserer neuern ganz gleich.
Aber dass unser Geschlecht, das es doch in allen Stücken so erstaunlich weit gebracht haben und so gar fürnehm gescheid sein will, doch immer noch so alte Geschichten macht, die doch eben so schädlich als schändlich sind, das wäre zu verwundern, wenn man nicht wüsste, dass dem Teufel in unsern Tagen wohl noch immer auf’s Frische Kapellen gebaut , aber unsers Herr Gotts Kirchen verwüstet und niedergerissen werden.
Im Wüttemberger Ländle hat man wohl heuer angefangen, solchen Kirchweihgeschichten zu steuern, indem man verordnete, dass alle Kirchweihen an Einem Sonntage – nämlich am dritten Sonntage im Oktober – gehalten werden müssen. Wollen sehen, wie lange diese Verordnung hält!
Aber ich will nun den zweiten Theil meiner alten Kirchweigeschichte erzählen und da wird sich’s zeigen, dass die Alten doch noch in Etwas besser waren als wir.
Der Erschlagene wurde drei Tage lang an dem Orte, wo er gefunden worden war, ausgesetzt, auf dass die Angeklagten vor dem Leichname erschienen und durch einen Eid ihre Unschuld betheuerten, wenn sie wirklich schuldlos waren am Morde. Was gilt’s, heut zu Tage würde mancher Vater, um nur der Schande und den Kosten zu entgehen, zu seinem Buben sagen: „Kannst wohl hingehen und deinen Eid schwören, dann ist die Sach’ aus und man hat kein Klag’ und kein Versäumniß und kein Unkost mehr:“
Aber schon der Umstand, dass man auch den Beschuldigten durch einen Eid sich reinigen ließ von der Inzicht, ist ein Beweis, das der Eid heilig gehalten und nicht leicht ein falscher Eid geschworen wurde, wie sie heute zu Dutzenden vorkommen.
Ich weiß nicht, ob die Väter der angeklagten Burschen ihren Buben das Gewissen schärften, aber vor dem Leichname erschienen sie nicht. Doch sah man sie am dritten Tage gebeugten Muthes gen Allerheim gehen zu den Landvögten der Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Daselbst leisteten sie den Eid, dass sie an Hans Wernhers von Nördlingen Tod weder Schuld, Rath nocht Gethat hätten. Es wurde ihnen auch ein Freibrief ausgestellt folgenden Inhaltes:
„Ich Ulrich Aberbach und ich Kunrad von Allerheim, der hochgeborenen Grafen Ludwig und Friedrich zu Oettingen Landvögte, bekennen und thun kund öffentlich mit diesem Brief Allen denen, die ihn sehen und hören lesen, dass für uns kommen sind Michel Straußen von Balgheim Söhne, Lutz und Kunz, ingleichen Seizen Eberhardten Söhne, Matthäus und Kasper, item Hans Widemann von Altheim, Hans Meiger von Herkheim und Hans Wagner von Mindersorheim und haben und fürgebracht als von solcher Inzichte wegen, so man sie geziehen, dass sie an Hansen Wernher, eines Metzgers Sohn von Nördlingen, Tode Schuld, Rath und Gethat haben sollen. Also seind sie vor uns gestanden ungebunden und ungefangen mit gutem freien Willen und haben zu Gott und allen Heiligen gelehrt Eide geschworen mit aufgeboten Fingern, dass sie an Hansen Wernher von Nördlingen Tode weder Schuld, Rath noch Gethat haben in kein Weise ohne all Gefährde und begehrten an uns ihnen deß in solicher Masse Briefe zu geben; also geben wir ihnen diesen Brief. Allerheim im Jahre unsers Herrn 1416 den Tag nach Maria der heiligen Jungfern Gebur.
Diesen Freibrief ließen die Beschuldigten dem Metzgermeister Wernher in Nördlingen vorlesen. Aber dieser war voller Wuth und schalt über das gottlos meineidige Bauerngezüchte und stellte seine Klage weiter bei dem Hofgerichte in Rottweil. Am Dinstag nach St. Martinstag des Jahres 1416 saß Eglof von Wartberg, freier Hofrichter an Statt und im Namen des edlen Grafen von Sulz nebst seinen Urtheilsprechern zu Gericht auf dem Hofe zu Rottweil an der offenen Königstraße. Da erschien Meister Wernher von Nördlingen und klagte die obenbenannten Burschen an, dass sie seinen Sohn zu todte geschlagen hätten und begehrte Gericht und Urtheil über diese That wie Recht wäre.
Darauf wurde Weisung gegeben, dass am Dinstag vor St. Barbara Meister Wernher mit seinem Fürsprecher vor kaiserlichem Hofgericht erscheinen sollte, nebst Michael Straußen von Balgheim Söhnen etc.
An diesem Tage erschien Wernher mit seinem Fürsprecher, so wie Michael Strauß im Namen der Beklagten, nebst deren Fürsprecher, Hainz Spörlin von Altheim.
Nach vorgebrachter Klage tritt herzu Hainz Spörlin, zeigt einen Brief mit dem Insiegel des Landgericht der Grafen von Oettingen und erweist, wie die Angeschuldigten sich mit ihren Eiden des Todschlags entschuldigt hätten vor den Landvögten der Grafen von Oettingen.
Darauf entgegnet der Meister Wernher: „Die Leiche seines lieben Sohnes sei dagestanden drei Tage und habe sich keiner des Todschlag entschuldigt bei der Leiche, wie es das Recht fordert; vor dem Landvogte könne sich Niemand des Todschlags entschuldigen.“
Fragt nun der Hofrichter, Eglof von Wartber, die Untheilsprecher um ihr Urtheil in dieser Rede und Gegenrede. Die Weisung der Urtheilsprecher lautete: „Wäre es in der Herren von Oettingen Herrschaft Landrecht, dass sich Einer einen Todschlags auch vor dem Landvogt mit seinem Eid entschuldigen möchte, so solle es dabei bleiben. Wär aber das nicht ihr Landrecht, so sollen die Angeklagten gegen Meister Wernher zu den Rechten kommen in dem Gerichte, da der Todschlag geschehen. Thäten sie das nicht, so soll der kaiserlich Hofrichter fürohin richten was Recht sei und Rechtes wäre“.
Da legt nun Hainz Spörlin für, dass ein Graf von Oettingen oder ein Freiherr an seiner Statt und in seinem Namen und neben ihm sieben Ritter in seiner Herrschaft sitzen und richten mögen um alle Sachen und besonders mit Namen: Todschläg, Mord, Brand, Diebstahl und Notkunft und dass von solchem Landgerichturteil nicht weiter an kaiserlich Hofgericht zu gehen sei, sondern dass hiervon die Grafen von Oettingen und ihre Landgerichte getreiet seine. Item, dass auch ihre Diener, Bürger und Armeleut, wo sie die hatn, vor des Reichs Hofgericht nicht antworten noch gestehen dürften, sondern soll ein Jeglicher vor seinem Richter Recht nehmen und das sei der Landvogt von Alerheim für die zu Balgheim. – Des zum Gezeugnis legt er für gesiegelt kaiserlichen Brief von 1414.
Lautete nun Weisung und Urteilsbrief: „Nach Klag und Antwort und nach allem Handel der Sach ward nach meiner Frag und Antwort mitgemeiner Urtheil als Recht ertheilt, dass die Beschuldigten der Ansprach nun für baß ledig sein und der Entschuldigung, als sie vor dem Landvogt der Herren Grafen von Oettingen gethan, bleiben und der genießen sollen und hierumb zu offen Urkund hab ich der Hofes zu Rottweil Insiegel öffentlich gehenkt an diesen Brief.“
So waren nun die Bauernburschen vom angeschuldigten Totschlage durch richterlichen Spruch freigesprochen. Aber in der Meinung des Volkes galten Sie als Meineidige und es lastete dieser Verdacht schwer auf ihnen und ihren Ältern. Denn jedermann mied sie und wich ihnen aus.
Wieder ein Stücklein, worin die Alten besser waren, als wir. Denn sie verabscheuten und mieden schon die des Meineids Verdächtigen, wir halten wohl noch Freundschaft und Umgang mit solchen, deren Meineid offenkundig ist.
Aber ich muß meine Kirchweihgeschichte bis zum Schlusse erzählen. – Als das Urteil der Oettinger Landvögte auch von dem kaiserlichen Hofgerichte zu Rottweil für gültig erklärt und bestätigt war und als der Vater des Ermordeten mit dieser Nachricht in Nördlingen ankam, so schwur die ganze Zunft der Metzger den Freigesprochenen blutige Rache. Mit diesen Rachegedanken trugen sich der Metzger wohl ein Vierteljahr und die armen Bauernburschen durften sich in der Stadt Nördlingen gar nicht sehen lassen. Da hatten sie und ihre Ältern viel Herzeleid, Meister Wernher in Nördlingen giftete Unruhe und das alles waren Folgen der gottlosen Kirchweihfeier.
Aber Meister Wernher hatte auch eine Tochter bei 18 Jahr alt, die gar nicht gut zu sprechen war auf den Metzgerknecht aus Ungerland und manchmal ihre Gedanken über ihn hatte. Dieselbige kam einmal dazu, wie der Knecht in seiner Dachkammer einen Geldbeutel vor sich hinhielt und dabei in tiefster Zerknirschung sagte: „ In diesen neuen Schillingen und Plapharten stack der Teufel, der mich lockte“, - und dieser heilloser Kirchweih mit dem wüsten Gesäufe hat mich dazu gebracht, dass ich dieser Lockung aufhorchte! – Ich kann diese Silberlinge nicht mehr ansehen, - kann nicht mehr aushalten in diesem Hause.“
Durch eine Brettspalte von einer anstoßenden Kammer aus hatte die Jungfer das mit angehört und angesehen und es wollte ihr bedünken, als sei der Geldbeutel, welchen der Knecht in Händen hatte, derselbe gewesen, den ihr Bruder bei sich trug, als er nach Balgheim zur Kirchweih gieng.
Von einem unsäglichen Schrecken wurde sie da befallen, und sie wagte nicht, sich zu regen oder weiter zu bewegen, bis sie hörte, dass der Knecht Etwas in die Ecke des Daches warf und mit einer erschütternden Verwünschung die Kammer verließ. – Doch traute sie sich nicht, von ihrer Wahrnehmung dem Vater Mittheilung zu machen; sie fürchtete nun den Knecht eben so sehr, als sie schon längst eine tiefen Widerwillen gegen ihn hatte.
Als man am Abend desselbigen Tages sich zu Tische setzte, war der Knecht noch nicht zu Hause.
„Er hat doch heute nichts heimzuführen, was ihn aufhalten könnte! Wo bleibt er nur so lange?“ brummte Meister Wernher. Allein der Knecht kam auch am zweiten und dritten Tage nicht. Nun entdeckte Wernhers Töchterlein, was sie gehört und bemerkt hatte. Man suchte in des Knechtes Dachkammer und fand da wirklich den Geldbeutel des Ermordeten; mehrere Silbermünzen waren noch in demselben.
Es war außer Zweifel, dass dieser Knecht seines Meisters Sohn auf dem Wege von Balgheim nach Nördlingen ermordet habe. Von dem Mörder wurde nie mehr eine Spur entdeckt.
Aber Meister Wernher machte sich bald auf den Weg zu Michael Strauß nach Balgheim, diesem Abbitte zu leisten von wegen des Verdachtes und der schweren Beschuldigung, die er auf seine Söhne geladen.
Das Gerücht von der Entweichung des Metzgerknechtes aus Ungerland und von der Entdeckung, die dadurch gemacht wurde, war schon dem Meister Wernher nach Balgheim vorausgeeilt. Mit Freuden wurde deshalb dieser von Michael Strauß empfangen und auch Seiz Eberhart herbeigerufen.
Die Väter der angeklagten Söhne weinten Thränen des Dankes gegen Gott, der ans Licht gebracht, dass ihre Söhne wenigsten von de Sünde des Meineides frei seien.
„Aber die unchristliche, heillose Art der Kirchweih ist doch an meinem Jammer und an Euerm Unglücke Schuld, Meister Wernher!“ sagte Michael Strauß.
„Unsere Buben sollen dran denken, so oft Kirchweih kommt und fein christlich in der Kirche und zu Hause Gott loben und preisen, der sie bei ihren Mitmenschen wieder zu Ehren gebracht hat“ – fügte Seiz Eberhart hinzu. „Ihr seid doch wieder gut Freund mit mir und wollt mir meine Feindschaft und meinen Verdacht gegen Euere Söhne nicht nachtragen?“ fragte Meister Wernher. „Mit keiner Sylbe!“ riefen beide Bauern und reichten dem Meister Wernher die Hand.
Die Nachrichten über diese Geschichte sagen nur nocht: „Gab’s in der Folge ein Kalb oder ein anderes schlächtges Stücklein in de Ställen der Bauern, so bekam es Meister Wernher und dieser zahlte dafür, ohne freilich zu handeln, was sie forderten.“
Ob aber die Buben hinfüro die Kirchweih christlich gefeiert haben, weiß ich nicht. Doch mein’ ich, wenn die Leute an den Kirchweihen wie Rosse und Mäuler oder wie noch wüstere Thiere sind, so sollten die Obrigkeiten Zügel und Zaum anlegen und die Gelegenheiten zum Wüsthuhn benehmen.
Zur Abschlussdokumentation der Dorferneuerung Balgheim gelangen Sie hier.
Wappenbeschreibung:
In Blau ein zweigeschossiger silberner Zinnenturm mit goldenem Fähnchen, anschließend ein rundbogiges silbernes Mauerstück.
„Lesascheißer”
(Linsenscheißer)