Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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