Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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    Dienstag 08:00 - 12:30
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