Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
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