Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gemeinde Möttingen

Gemeinde Möttingen

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

  • +49 9083 9610-0
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  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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