Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste für die Kalenderjahre 2024 – 2028

    In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

     

    Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.

     

    Es ist hierbei zwingend das vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bereitgestellte Bewerbungsformular zu verwenden. Das Formular finden Sie unten zum Download. Alternativ kann das Bewerbungsformular auch Vorort in der Gemeindeverwaltung ausgefüllt und abgegeben werden.

     

    Sie können Ihre Bewerbung bis zum 03.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen, Zimmer E.08.

     

    Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung unter Tel. 09083 9610-17.

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