Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 bis 2028

    Das Amt für Jugend und Familie im Landratsamt hat uns mitgeteilt, dass aus dem Amtsgerichtsbezirk Nördlingen Jugendschöffen gewählt werden. Hierzu wird beim Amt für Jugend und Familie eine Vorschlagsliste erstellt, über die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises zu entscheiden ist. Die Gemeinde Möttingen ist aufgefordert, geeignete Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen zu benennen. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Jugendschöffenamt zu bewerben. Dazu bitten wir Sie, das unten gelistete Dokument „Jugendschöffe“ auszufüllen. Alternativ kann das Bewerbungsformular auch Vorort in der Gemeindeverwaltung ausgefüllt und abgegeben werden.

     

    Sie können Ihre Bewerbung bis zum 24.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen, Zimmer E.08.

     

    Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung unter Tel. 09083 9610-17.

    Gemeinde Möttingen

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