Bekanntmachung: Bebauungsplan „Feldenäcker“, Kleinsorheim

  • Amtliche Bekanntmachung

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Möttingen hat am 02.12.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldenäcker“, Kleinsorheim beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Rain / Kirchheim am Ries beauftragt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 338 (TF), 372, 373 und 373/1 Gemarkung Kleinsorheim.


Das Gebiet des Bebauungsplans ist wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Fl.-Nr. 374 (Acker)
  • im Osten durch die Fl.-Nrn. 338 (TF, Ziswinger Weg), 337/2, 337/3, 337/4, 337/5 (jeweils Wohnen)
  • im Süden durch die Fl.-Nrn. 370 (Acker), 368 (Wirtschaftsweg)
  • im Westen im durch die Fl.-Nrn. 378 (Wirtschaftsweg), 338 (TF, Ziswinger Weg)

jeweils Gemarkung Kleinsorheim.

Die Gemeinde Möttingen möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht zur Errichtung von Wohnbebauung schaffen, um der stetigen Nachfrage zu entsprechen. Um auch künftig konkurrenz- und handlungsfähig zu bleiben, sieht es die Gemeinde Möttingen als erforderlich an, diesen Bedarf durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu decken. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Feldenäcker“ dient der Schaffung von Wohnraum, wobei unter anderem die Bedürfnisse von Familien mit Kindern berücksichtigt werden sollen und die Bebauung dementsprechend mit Einzel- und Doppelhäusern sowie mit Mehrparteienhäusern als Sonderform der Einzelhäuser vorgesehen ist.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar, sodass der Bebauungsplan aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.

In der Sitzung vom 20.09.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.09.2021 liegt hierzu in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 10.11.2021 im Rathaus Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Auf Grund der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind Einsichtnahmen in den Rathäusern/Verwaltungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Telefon: 09083 / 9610-0, E-Mail: gemeinde@moettingen.de).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Gemeinde Möttingen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Möttingen, 30.09.2021
GEMEINDE MÖTTINGEN

Timo Böllmann
1.Bürgermeister

Alle Nachrichten