Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Möttingen für das Haushaltsjahr 2021

  • Amtliche Bekanntmachung

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, hat der Gemeinderat Möttingen am 03.05.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die hiermit gem. Art 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekanntgemacht wird.

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.453.337 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.551.140 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 750.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 5.365.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               450 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                       380 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 rechtsaufsichtlich behandelt und mit Schreiben vom 17. Juni 2021, die Genehmigung für die festgesetzte Kreditaufnahme erteilt. Die in § 3 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind nicht genehmigungspflichtig.

III.

Der Haushaltsplan liegt ab dem 5. Juli 2021 eine Woche im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Möttingen, Dorfplatz 12, in 86753 Möttingen öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und der Haushaltsplan während der Dauer der Gültigkeit im Rathaus bei der Finanzverwaltung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

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