Bekanntmachung Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Verkehrsrechtliche Anordnung

    Als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt die Gemeinde Möttingen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2021 und aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

     

    1.) Im Möttinger Ortsteil Appetshofen, vor dem Kindergarten "Villa Kunterbunt", auf einer Teilstrecke von ca. 130 Meter der Ortsstraße Nr. 13 (Fl.Nr. Fl.Nr. 394), wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgesetzt.

     

    2.) Es werden hierzu

     

    - ca. 35 Meter nach dem Ortsschild, in der Mitte neben dem Grundstück Fl.Nr. 364 (Tennisheim mit Sportplätzen), auf der linken Straßenseite, in Fahrtrichtung Kindergarten, folgende Zeichen angeordnet: Z 136-20 (Kinder, Aufstellung links), Zusatzschild 1012-51 (Kindergarten), Z 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und Zusatzschild 1042-33 (Mo.–Fr. 7–18 h),

     

    - ca. in der Mitte neben dem Grundstück Appetshofen 155, Fl.Nr. 365/6, auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung zum Kindergarten, folgende Zeichen angeordnet: Z 136-10 (Kinder, Aufstellung rechts), Zusatzschild 1012-51 (Kindergarten), Z 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und Zusatzschild 1042-33 (Mo.–Fr. 7–18 h).

     

    3.) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

     

    4.) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbußen geahndet.

     

    5.) Die bereits früher getroffenen Verkehrsregelungen treten, soweit sie dieser Anordnung entgegenstehen, mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Nr. 2 außer Kraft.

     

     

    Möttingen, den 14.12.2021

    Gemeinde Möttingen

    Timo Böllmann, 1. Bürgermeister

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