Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) - Einziehung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 397, Fl.Nr. 501, Gemarkung Balgheim, der Gemeinde Möttingen

  • Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Möttingen gibt bekannt, dass eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 397 eingezogen wird.

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung: Teilstück von ca. 265 Meter des Feldweges Nr. 397, Fl.Nr. 501, „Weg zu den Feldern in der Gewanne Am Heuberg“, Gemarkung Balgheim

Anfangspunkt: Einziehung des Teilstückes kurz nach der Westgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 502/1

Endpunkt: Kreisstraße DON 7, Fl.Nr. 38/1 (Nördlinger Straße)

 

2. Verfügung

2.1 Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße (bzw. Teilstück der Straße), wird eingezogen.

2.2 Widmungsbeschränkungen: ---

 

3. Träger der Baulast (Sonderbaulast)

Gemeinde Möttingen

 

4. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 24.09.2021

 

5. Sonstiges

5.1 Gründe für die Einziehung:

Im Zuge der Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgrundstückes ist es erforderlich, den öffentlichen Feldweg teilweise zu schließen. Der Feldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren, da die anliegenden Grundstücke bereits im Eigentum des Betriebes stehen und alle weiteren landwirtschaftlichen Grundstücke über andere Straßen und Feldwege ausreichend erschlossen sind.

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten in der Zeit vom 06.09.2021 bis 23.09.2021 bei der Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen, Zimmer 1.15, 1. Stock, eingesehen werden.

 

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