Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

  • Amtliche Bekanntmachung

Einleiten von Niederschlagswasser aus den Baugebiet Enkingen „Kirchgewanne“ in den Grosselfinger Bach auf dem Flurstück 78 Gemarkung Enkingen

Auslegung des Bescheides

Mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries vom 23.08.2021, Az. 4264-11/2.91, wurde der Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen, vertreten durch die 1. Bürgermeister Timo Böllmann, die Änderung der gehobenen Erlaubnis zur Benutzung der Eger (Gewässer II. Ordnung) und des Grosselfinger Bachs (Gewässer III. Ordnung) durch das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus den Baugebiet „Kirchgewanne“ Enkingen in die Eger erteilt. Der Bescheid liegt gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 01. Oktober 2021 bis 15. Oktober 2021 bei der Gemeinde Möttingen, Dorfplatz 12, 86753 Möttingen Zimmer 1.14 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des genehmigten Plans liegen dem Bescheid bei.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt er auch gegenüber den Betroffenen als zugestellt.

 

Möttingen, 30.09.2021

Gemeinde Möttingen

Timo Böllmann
1.Bürgermeister

 

Alle Nachrichten